Liebe Sportfreunde!
Ab dem 14.01.2022 gilt die neue Corona-Notfall-Verordnung. Damit ist das Training für Geimpfte, Geboosterte und Genesene wieder möglich. Auch Schülerinnen und Schüler die der Testpflicht in den Schulen unterliegen, dürfen wieder trainieren.
Hier einige Auszüge aus der Corona-Notfall-Verordnung:
Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens
Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1500, den Belastungswert Normalstationen den Wert von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Normalstationen sowie den Belastungswert Intensivstationen den Wert von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Intensivstationen an drei aufeinanderfolgenden Tagen so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen in verschiedenen Bereichen Lockerungen in Kraft.
– die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist an folgende Auflagen gebunden wobei für den organisierten Vereinssport die Kontaktbeschränkungen nicht gelten
o für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung durch den Betreiber
-Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.